Absichtserklärung Firmenkauf: Ablauf & Inhalt

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18. Februar 2026

Eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) ist ein schriftliches Dokument, mit dem sich Käufer und Verkäufer eines Unternehmens vor dem eigentlichen Kaufvertrag auf die wichtigsten Eckpunkte einer Transaktion einigen. Sie ist in der Schweiz überwiegend unverbindlich, entfaltet aber für einzelne Klauseln wie Exklusivität, Vertraulichkeit und Kostentragung volle rechtliche Bindungswirkung – wer diesen Unterschied nicht kennt, riskiert bei einem Unternehmenskauf teure Fehler.

Was ist eine Absichtserklärung?

Die Absichtserklärung, im angelsächsischen Raum als "Letter of Intent" bezeichnet und in der Schweizer Praxis häufig synonym mit "Term Sheet" oder "Memorandum of Understanding" verwendet, dokumentiert den Stand der Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer eines Unternehmens, nachdem die ersten Gespräche geführt und eine grobe Einigung über die Transaktionsstruktur erzielt wurde. Sie steht zeitlich zwischen der ersten Kontaktaufnahme und der eigentlichen Due-Diligence-Prüfung und markiert damit den Übergang von der unverbindlichen Sondierungsphase in eine strukturierte, ernsthafte Verhandlung.

Rechtlich betrachtet ist die Absichtserklärung im Schweizer Obligationenrecht nicht als eigener Vertragstyp geregelt. Sie wird als Vorvertrag sui generis behandelt, dessen Bindungswirkung sich aus dem tatsächlichen Wortlaut und dem übereinstimmenden Willen der Parteien ergibt. Enthält das Dokument Formulierungen wie "die Parteien beabsichtigen" oder "vorbehältlich einer erfolgreichen Due Diligence", gilt der Kernteil – insbesondere Kaufpreis und Struktur – regelmässig als unverbindlich. Klauseln zu Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostentragung, anwendbarem Recht und Gerichtsstand sind hingegen praktisch immer bindend, selbst wenn der Rest des Dokuments als reine Absichtsbekundung formuliert ist. Diese Doppelnatur ist der zentrale Punkt, den viele Unternehmer bei ihrem ersten Firmenkauf unterschätzen.

Die Absichtserklärung im Überblick

Eine gut ausgearbeitete Absichtserklärung erfüllt in der Praxis drei Funktionen gleichzeitig. Erstens hält sie den erreichten Verhandlungsstand schriftlich fest, sodass beide Seiten beim Übergang in die Due Diligence vom gleichen Grundverständnis ausgehen. Zweitens schafft sie durch die Exklusivitätsklausel für den Käufer die nötige Sicherheit, um Zeit und Geld in eine vertiefte Prüfung zu investieren, ohne dass der Verkäufer parallel mit Dritten verhandelt. Drittens dient sie als Fahrplan für den weiteren Transaktionsprozess, indem sie Fristen, Zuständigkeiten und die noch offenen Bedingungen (Conditions Precedent) benennt.

Typische Bestandteile im Detail

Zu den Kernbestandteilen zählen die Identifikation der Parteien, die vorgesehene Transaktionsstruktur (Share Deal oder Asset Deal), eine Kaufpreisindikation oder Kaufpreisspanne samt der zugrunde gelegten Bewertungsmethode, ein Finanzierungsvorbehalt, der Umfang und Zeitplan der geplanten Due Diligence, ein Zeitplan bis zum Signing und Closing, allfällige Bedingungen wie behördliche Freigaben oder die Zustimmung von Kreditgebern, sowie Regelungen zu Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostentragung und dem auf das Dokument anwendbaren Recht. Je nach Komplexität der Transaktion kommen Klauseln zu Break-Fees, zur Behandlung von Mitarbeitenden während der Übergangsphase oder zu einem sogenannten "Material Adverse Change"-Vorbehalt hinzu, der dem Käufer erlaubt, sich bei einer wesentlichen Verschlechterung der Geschäftslage zurückzuziehen.

Schritt-für-Schritt: So entsteht eine Absichtserklärung

Der Weg zu einer unterschriftsreifen Absichtserklärung folgt in der Schweizer M&A-Praxis meist einem klaren Ablauf:

  1. Erste Sondierungsgespräche: Käufer und Verkäufer klären grundsätzliches Interesse, strategische Passung und die groben Eckdaten des Unternehmens, oft gestützt auf ein Kurzprofil oder Teaser.
  2. Informationsaustausch unter Vertraulichkeit: Nach Unterzeichnung einer separaten Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) erhält der Käufer erste Finanzzahlen, um eine indikative Unternehmensbewertung vorzunehmen.
  3. Entwurf der Absichtserklärung: Der Käufer oder dessen M&A-Berater erstellt einen ersten Entwurf mit Kaufpreisspanne, Struktur und Zeitplan.
  4. Verhandlung der Eckpunkte: Beide Seiten verhandeln insbesondere Kaufpreisspanne, Exklusivitätsdauer und Umfang der geplanten Due Diligence.
  5. Unterzeichnung: Mit der Unterschrift beginnt formal die Exklusivitätsfrist und der Käufer erhält Zugang zum Datenraum.
  6. Übergang in die Due Diligence: Auf Basis der Absichtserklärung startet die vertiefte Prüfung von Finanzen, Recht, Steuern und Betrieb.

Wichtig ist, dass dieser Prozess bei jedem Unternehmenskauf individuell verläuft – Timing und Detailtiefe hängen stark von Unternehmensgrösse, Branche und der Anzahl involvierter Kaufinteressenten ab. Bei einem strukturierten Verkaufsprozess mit mehreren Interessenten wird die Absichtserklärung häufig erst nach einer ersten Bieterrunde mit dem aussichtsreichsten Kandidaten verhandelt.

Bindende vs. unverbindliche Bestandteile im Vergleich

Nicht jede Klausel einer Absichtserklärung hat dieselbe rechtliche Wirkung. Die folgende Tabelle zeigt, welche typischen Bestandteile in der Schweizer Praxis üblicherweise bindend und welche unverbindlich formuliert werden:

BestandteilRechtliche WirkungPraktische Bedeutung
Kaufpreis / KaufpreisspanneUnverbindlichDient als Verhandlungsbasis, kann nach Due Diligence angepasst werden
Transaktionsstruktur (Share/Asset Deal)UnverbindlichGrundsätzliche Absicht, endgültige Struktur folgt im Kaufvertrag
ExklusivitätsklauselBindendVerkäufer darf während der Frist nicht mit Dritten verhandeln
VertraulichkeitsklauselBindendSchutz sensibler Finanz- und Betriebsdaten während der Prüfung
KostentragungBindendRegelt, wer Berater- und Prüfungskosten bei Scheitern trägt
Anwendbares Recht / GerichtsstandBindendSichert Rechtssicherheit bei Streitigkeiten über den LOI selbst
Zeitplan bis Signing/ClosingUnverbindlich (Zielgrösse)Orientierungsrahmen, in der Praxis häufig überschritten
Break-Fee bei Rückzug ohne triftigen GrundBindend, falls vereinbartKompensiert die Gegenseite für entstandene Kosten und Opportunitätsverlust

Beispiel: Absichtserklärung beim Kauf eines Westschweizer Industriebetriebs

Ein Käufer verhandelt den Erwerb eines KMU aus der Präzisionsindustrie mit einem EBITDA von rund CHF 900'000. Auf Basis einer ersten Indikation mittels EBIT-Multiple einigen sich die Parteien in der Absichtserklärung auf eine Kaufpreisspanne von CHF 2'400'000 bis CHF 2'800'000, vorbehältlich einer erfolgreichen Due Diligence und einer Bestätigung der Ertragslage der letzten drei Jahre. Die Absichtserklärung sieht eine Exklusivitätsfrist von 90 Tagen vor, innerhalb derer der Verkäufer keine Verhandlungen mit anderen Interessenten führen darf. Für den Fall, dass der Käufer die Transaktion ohne triftigen Grund nach Abschluss der Due Diligence abbricht, wird eine Break-Fee von CHF 50'000 vereinbart, die die entstandenen Beratungs- und Opportunitätskosten des Verkäufers teilweise abdeckt. Zusätzlich leistet der Käufer eine Reservierungszahlung von CHF 100'000, die bei erfolgreichem Abschluss auf den Kaufpreis angerechnet, bei einem berechtigten Rücktritt des Käufers wegen wesentlicher Abweichungen in der Due Diligence hingegen zurückerstattet wird. Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, wie eine Absichtserklärung finanzielle Anreize so verteilt, dass beide Seiten ernsthaft an einem Abschluss interessiert bleiben, ohne dass der endgültige Kaufpreis bereits fixiert ist.

Häufige Fehler bei der Absichtserklärung

  • Die Parteien vermischen bindende und unverbindliche Klauseln sprachlich so stark, dass im Streitfall unklar bleibt, was rechtlich durchsetzbar ist.
  • Die Exklusivitätsfrist wird zu kurz bemessen, sodass die Due Diligence unter Zeitdruck oberflächlich bleibt.
  • Es fehlt eine Regelung zur Kostentragung, falls die Transaktion nach der Due Diligence scheitert.
  • Die Kaufpreisspanne wird zu eng oder unrealistisch formuliert, was spätere Nachverhandlungen erschwert statt erleichtert.
  • Steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte der geplanten Struktur werden erst nach Unterzeichnung der Absichtserklärung geprüft, obwohl sie die Struktur selbst verändern können.
  • Der Verkäufer unterzeichnet eine Absichtserklärung ohne vorherige unabhängige Bewertung und akzeptiert dadurch eine zu tiefe Kaufpreisspanne.
  • Es fehlt ein klarer Zeitplan mit Meilensteinen, wodurch sich der Prozess unnötig in die Länge zieht und Verhandlungsdynamik verloren geht.

Eine vertiefte Analyse typischer Fallstricke und konkreter Formulierungshinweise finden Sie im Artikel Letter of Intent beim Firmenverkauf: Tipps und Fallstricke.

Wann brauche ich professionelle Unterstützung?

Spätestens beim Entwurf der Kaufpreisspanne und bei der Verhandlung von Exklusivität, Break-Fee und Conditions Precedent lohnt sich der Beizug erfahrener M&A-Berater und einer neutralen Unternehmensbewertung. Eine fundierte Bewertung vor Unterzeichnung der Absichtserklärung verschafft Ihnen als Käufer oder Verkäufer eine belastbare Verhandlungsbasis und verhindert, dass Sie sich frühzeitig auf eine Kaufpreisspanne festlegen, die den tatsächlichen Unternehmenswert nicht widerspiegelt. Unsere M&A-Beratung begleitet Sie von der ersten Absichtserklärung bis zum unterschriftsreifen Kaufvertrag. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Absichtserklärung vorbereiten, prüfen oder verhandeln möchten.

Aktualisiert am 26. August 2026 · Autor: Schweizer Nachfolge Experten AG

FAQ: Absichtserklärung beim Firmenkauf

Ist eine Absichtserklärung beim Firmenkauf rechtlich bindend?
Grundsätzlich nein für die kommerziellen Kernpunkte wie Kaufpreis und Struktur, die üblicherweise als unverbindliche Absicht formuliert werden. Klauseln zu Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostentragung und anwendbarem Recht gelten hingegen praktisch immer als bindend und können bei Verletzung eingeklagt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Absichtserklärung, Letter of Intent und Term Sheet?
In der Schweizer Praxis werden diese Begriffe weitgehend synonym verwendet. "Absichtserklärung" ist die deutsche Bezeichnung, "Letter of Intent" die englische, und "Term Sheet" betont eher die tabellarische Auflistung der einzelnen Eckpunkte. Inhaltlich decken alle drei Dokumente dieselbe Funktion ab.
Wie lange dauert die Exklusivitätsfrist in einer Absichtserklärung typischerweise?
Bei kleineren und mittleren Unternehmen liegt die übliche Exklusivitätsfrist zwischen 60 und 120 Tagen. Die genaue Dauer richtet sich nach der Komplexität der geplanten Due Diligence und der Verhandlungsmacht der Parteien.
Kann ich als Verkäufer von der Absichtserklärung zurücktreten?
Ja, sofern die Kernpunkte unverbindlich formuliert sind, kann ein Rücktritt grundsätzlich erfolgen. Enthält die Absichtserklärung jedoch eine Break-Fee-Klausel oder wurde die Exklusivität verletzt, können finanzielle Konsequenzen oder Schadenersatzforderungen entstehen.
Muss eine Absichtserklärung notariell beurkundet werden?
Nein, eine Absichtserklärung unterliegt keiner Formvorschrift und muss nicht notariell beurkundet werden. Der eigentliche Kaufvertrag kann je nach Transaktionsstruktur später allerdings eine öffentliche Beurkundung erfordern, etwa bei bestimmten Grundstücksübertragungen im Rahmen eines Asset Deals.
Was passiert nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung?
Nach der Unterzeichnung erhält der Käufer üblicherweise Zugang zum Datenraum und die vertiefte Due-Diligence-Prüfung beginnt. Parallel werden der endgültige Kaufvertrag sowie allfällige Finanzierungszusagen vorbereitet, bis Signing und Closing erfolgen.

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