Unternehmenswert in 3 Schritten selbst schätzen

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16. Juni 2026

Aktualisiert am 26. August 2026

Autor: Schweizer Nachfolge Experten AG

Eine erste, grobe Einschätzung des Unternehmenswerts erhalten Sie in drei Schritten: bereinigtes EBITDA ermitteln, einen branchenüblichen Multiplikator anwenden und anschliessend die Nettoverschuldung beziehungsweise den Kassenbestand berücksichtigen. Das Ergebnis ist eine Hausnummer, mit der Sie ein erstes Gefühl für die Grössenordnung bekommen – keine rechtsverbindliche oder fundierte Bewertung.

Diese Anleitung richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber eines Schweizer KMU, die zum ersten Mal wissen möchten, in welcher Grössenordnung sich der Wert ihres Betriebs ungefähr bewegt – bevor sie Zeit und Geld in eine professionelle Bewertung investieren. Mit Papier, Taschenrechner und der letzten Erfolgsrechnung lässt sich die Schätzung in weniger als 30 Minuten durchführen. Wichtig ist von Anfang an: Diese Kurzmethode ersetzt keine professionelle Unternehmensbewertung, sondern liefert lediglich einen ersten Anhaltspunkt für das eigene Gespräch mit Bank, Nachfolgerin, Familie oder Berater.

Die 3 Schritte im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die drei Schritte, die dahinterliegende Fragestellung und das jeweilige Ziel auf einen Blick.

SchrittFrageZiel
1. Bereinigtes EBITDA ermittelnWie viel verdient der Betrieb wirklich, wenn man private und einmalige Effekte herausrechnet?Realistische Ertragsbasis für die Bewertung
2. Multiplikator anwendenWas zahlen Käufer in vergleichbarer Branche und Grösse üblicherweise für einen Franken bereinigtes EBITDA?Grober Unternehmenswert (Enterprise Value)
3. Nettoverschuldung/Kassenbestand berücksichtigenWie viel Schulden trägt der Betrieb, und wie viel liquide Mittel hat er auf der Seite?Geschätzter Wert der Firmenanteile (Eigenkapitalwert)

Schritt 1: Bereinigtes EBITDA ermitteln

Der Ausgangspunkt jeder Schnellschätzung ist das EBITDA – der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen – aus der letzten Erfolgsrechnung. Dieses Buchhaltungs-EBITDA spiegelt aber selten die tatsächliche Ertragskraft wider, die ein Käufer sieht. Deshalb wird es in einem zweiten Schritt bereinigt.

Was wird bereinigt?

Drei Positionen tauchen in der Praxis am häufigsten auf:

  • Unternehmerlohn korrigieren: Zahlt sich die Inhaberin oder der Inhaber einen Lohn, der über oder unter dem marktüblichen Ansatz für eine angestellte Geschäftsführung liegt, wird die Differenz zurückgerechnet.
  • Einmalige Erträge herausrechnen: Ein Liegenschaftsverkauf, eine Versicherungsentschädigung oder ein einmaliger Grossauftrag gehören nicht zur wiederkehrenden Ertragskraft und werden abgezogen.
  • Einmalige Kosten zurückrechnen: Aufwendungen aus einem abgeschlossenen Rechtsstreit, einem Umzug oder einer einmaligen Beratung werden dem Ergebnis wieder hinzugerechnet, da sie sich nicht wiederholen.

Rechenbeispiel: Die Muster AG aus dem Kanton Aargau

Zur Veranschaulichung begleiten wir ein fiktives KMU – die Muster AG, einen Betrieb aus der Baunebenbranche im Kanton Aargau mit rund CHF 2'400'000 Jahresumsatz – durch alle drei Schritte. Laut Erfolgsrechnung weist die Muster AG ein EBITDA von CHF 280'000 aus. Bei der Durchsicht der letzten drei Geschäftsjahre zeigen sich folgende Bereinigungen:

PositionBetragWirkung auf EBITDA
EBITDA laut BuchhaltungCHF 280'000Ausgangswert
Überhöhter Unternehmerlohn (bezahlt CHF 150'000, marktüblich CHF 120'000)+ CHF 30'000Addition
Einmaliger Ertrag aus Grundstücksverkauf– CHF 25'000Abzug
Einmalige Rechtsberatungskosten (abgeschlossener Streitfall)+ CHF 15'000Addition
Bereinigtes EBITDACHF 300'000Ergebnis Schritt 1

Das bereinigte EBITDA von CHF 300'000 bildet nun die Basis für Schritt 2. Wer genauer verstehen möchte, wie eine solche Normalisierung über mehrere Geschäftsjahre hinweg systematisch aufgebaut wird, findet eine vertiefte Anleitung im Beitrag Firmenwert berechnen in der Schweiz.

Schritt 2: Branchenüblichen Multiplikator anwenden

Im zweiten Schritt wird das bereinigte EBITDA mit einem branchenüblichen Multiplikator (EBITDA-Multiple) multipliziert. Dieser Multiplikator drückt aus, das Wievielfache des jährlichen bereinigten Ergebnisses ein Käufer in der jeweiligen Branche und Grössenklasse üblicherweise zu zahlen bereit ist. Die Bandbreiten unterscheiden sich je nach Branche, Grösse, Wachstum und Abhängigkeit vom Inhaber teilweise deutlich.

Eine Übersicht gängiger Bandbreiten für Schweizer KMU nach Branche finden Sie in der Tabelle im Beitrag EBIT-Multiples Schweiz: Tabelle für KMU. Für kleinere, inhabergeführte Betriebe mit einer gewissen Abhängigkeit von der Person des Inhabers bewegen sich viele Bewertungen im mittleren Bereich der jeweiligen Branchenspanne, nicht am oberen Rand.

Für unsere Muster AG aus dem Baunebengewerbe setzen wir einen konservativen, branchenüblichen Multiplikator von 4.0 an. Der Multiplikator wird stets auf das bereinigte EBITDA aus Schritt 1 angewendet, nicht auf das unbereinigte Buchhaltungs-EBITDA:

RechenschrittWert
Bereinigtes EBITDA (aus Schritt 1)CHF 300'000
Branchenüblicher Multiplikator4.0×
Unternehmenswert (Enterprise Value)CHF 1'200'000

Wie diese Multiplikatormethode im Detail funktioniert und wo ihre Grenzen liegen, erklärt der Beitrag Praktikermethode CH: Unternehmensbewertung leicht gemacht. Wichtig zu verstehen: CHF 1'200'000 ist an dieser Stelle der Wert des gesamten operativen Geschäfts (Enterprise Value) – nicht zwingend der Preis, den eine Verkäuferin oder ein Verkäufer für die Aktien am Ende in der Tasche hat. Dafür braucht es Schritt 3.

Schritt 3: Nettoverschuldung und Kassenbestand berücksichtigen

Der in Schritt 2 berechnete Unternehmenswert bewertet den Betrieb so, als wäre er schulden- und kassenfrei ("cash and debt free"). In der Realität hat praktisch jedes KMU sowohl Bankschulden oder Darlehen als auch liquide Mittel auf dem Konto. Diese Differenz – die sogenannte Nettoverschuldung – wird im dritten Schritt vom Unternehmenswert abgezogen, um zum Wert der Firmenanteile zu gelangen, der wirtschaftlich den Eigentümern zusteht.

Die Formel lautet: Eigenkapitalwert = Unternehmenswert − Nettoverschuldung, wobei Nettoverschuldung = verzinsliche Schulden (Bankdarlehen, Leasingverbindlichkeiten) minus liquide Mittel (Kasse, Bank, kurzfristige Wertschriften). Ist die Kasse grösser als die Schulden, spricht man von einer Nettoliquidität, die zum Unternehmenswert addiert statt abgezogen wird.

Für die Muster AG zeigt die Bilanz per Stichtag ein Bankdarlehen von CHF 350'000 sowie liquide Mittel (Kasse und Bankguthaben) von CHF 100'000:

PositionBetrag
Bankdarlehen und verzinsliche SchuldenCHF 350'000
Kasse und Bankguthaben (liquide Mittel)– CHF 100'000
NettoverschuldungCHF 250'000

Der geschätzte Wert der Firmenanteile der Muster AG ergibt sich damit wie folgt: CHF 1'200'000 (Unternehmenswert aus Schritt 2) minus CHF 250'000 (Nettoverschuldung) ergibt rund CHF 950'000. Das ist die Hausnummer, mit der die Inhaberfamilie in ein erstes Gespräch mit Bank, Nachfolger oder Berater gehen kann.

Das Rechenbeispiel im Überblick

Die folgende Tabelle fasst alle drei Schritte am Beispiel der Muster AG in einer Übersicht zusammen.

SchrittRechnungErgebnis
1. Bereinigtes EBITDACHF 280'000 + 30'000 − 25'000 + 15'000CHF 300'000
2. UnternehmenswertCHF 300'000 × 4.0CHF 1'200'000
3. EigenkapitalwertCHF 1'200'000 − CHF 250'000CHF 950'000

Was diese Schnellschätzung nicht ersetzt

So nützlich diese Drei-Schritte-Methode für ein erstes Bauchgefühl ist – sie ersetzt keine fundierte, rechtsverbindliche Bewertung. Der Multiplikator wurde in unserem Beispiel pauschal auf 4.0 gesetzt; in der Praxis hängt der passende Wert von zahlreichen Faktoren ab, etwa der Abhängigkeit vom Inhaber, der Kundenkonzentration, dem Wachstumstrend, der Branche, der Grösse des Betriebs und dem Zustand der Betriebsmittel. Zudem berücksichtigt die Schnellschätzung weder nicht betriebsnotwendiges Vermögen wie eine Renditeliegenschaft, noch stille Reserven, noch eine mehrjährige Durchschnittsbetrachtung der Erträge. Für Nachfolgeregelungen, Verkaufsverhandlungen, güterrechtliche Auseinandersetzungen oder Bankgespräche braucht es deshalb eine methodisch fundierte Unternehmensbewertung, die diese Faktoren detailliert einbezieht.

Auch typische Stolperfallen wie eine falsch gewählte Bewertungsmethode oder eine zu kurze Datenbasis können das Ergebnis der Schnellschätzung deutlich verzerren – mehr dazu im Beitrag Typische Fehler bei der Firmenbewertung.

Nächster Schritt: Professionelle Bewertung anfragen

Wenn Ihre grobe Schätzung eine Grössenordnung ergeben hat, mit der Sie weiterarbeiten möchten – sei es für eine Nachfolgeplanung, ein Verkaufsgespräch oder eine Bankfinanzierung – ist der nächste sinnvolle Schritt eine fundierte, methodisch nachvollziehbare Bewertung. Die Schweizer Nachfolge Experten AG erstellt für KMU aus der ganzen Schweiz belastbare Unternehmensbewertungen, die auf mehrjährigen Zahlen, einer sauberen Normalisierung und mehreren Bewertungsverfahren beruhen. Starten Sie jetzt mit einer unverbindlichen Unternehmensbewertung oder nehmen Sie direkt Kontakt mit unserem Beraterteam auf.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie genau ist eine Schnellschätzung mit den 3 Schritten?
Die Drei-Schritte-Methode liefert eine grobe Grössenordnung, keine präzise Zahl. Sie eignet sich, um ein erstes Gefühl für den Wertbereich zu bekommen, ersetzt aber keine fundierte Unternehmensbewertung, die individuelle Risikofaktoren, mehrjährige Durchschnittswerte und nicht betriebsnotwendiges Vermögen berücksichtigt.
Was ist der Unterschied zwischen EBITDA und bereinigtem EBITDA?
Das EBITDA laut Buchhaltung enthält oft private oder einmalige Effekte, etwa einen zu hohen oder zu tiefen Unternehmerlohn, einmalige Erträge oder Sonderkosten. Beim bereinigten EBITDA werden diese Effekte herausgerechnet, sodass eine realistische, wiederkehrende Ertragsbasis für die Bewertung entsteht.
Welcher Multiplikator ist für mein KMU realistisch?
Das hängt stark von Branche, Grösse, Wachstum und der Abhängigkeit vom Inhaber ab. Eine Orientierung nach Branche liefert die Tabelle im Beitrag EBIT-Multiples Schweiz. Für eine verlässliche Einschätzung Ihres konkreten Betriebs empfiehlt sich eine professionelle Bewertung.
Muss ich die Nettoverschuldung immer vom Unternehmenswert abziehen?
Ja, sofern der berechnete Unternehmenswert – wie in Schritt 2 dieser Anleitung – auf schulden- und kassenfreier Basis ermittelt wurde. Nur so erhalten Sie den Wert, der tatsächlich den Eigentümern der Firmenanteile zusteht. Hat der Betrieb mehr liquide Mittel als Schulden, wird die Differenz stattdessen addiert.
Wann sollte ich eine professionelle Bewertung in Auftrag geben?
Spätestens sobald eine Nachfolgeregelung, ein Unternehmensverkauf, eine güterrechtliche Auseinandersetzung oder ein Bankgespräch konkret ansteht, sollte die grobe Eigenschätzung durch eine fundierte, methodisch nachvollziehbare Unternehmensbewertung ersetzt werden.

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